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   VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90   

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VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90 (https://dejure.org/1994,11035)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.1994 - 5 UE 328/90 (https://dejure.org/1994,11035)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 5 UE 328/90 (https://dejure.org/1994,11035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 Abs 2 BauGB
    (Erfolgreiche Klage gegen die Beitragsheranziehung wegen eines Feldwegeausbaus; als "öffentliche Einrichtung" iS von

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Der Einrichtungsbegriff bei gemeindeeigenen Wegen in der Feldgemarkung entspricht vielmehr dem Einrichtungsbegriff, wie er auch sonst bei der Abrechnung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen) gilt (zur entsprechenden Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 c 2/79 -, KStZ 1981, 89 = DVBl. 1980, 760, 28.2.1974 - I A 111/72 -, OVGE 30, 387; OVG Münster, 1.6.1977 - II A 1475/75 -, OVGE 32, 30; Tillmans/Ganser, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1974, S. 221; Nolden, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1975, 45).

    Keinen Bedenken dürfte - ausgehend von der nach dem hessischen KAG nur zulässigen Einzelabrechnung bei Feldwegen - eine Regelung begegnen, die - wie es die Beklagte getan hat - als Verteilungsmaßstab den reinen Grundflächenmaßstab vorsieht (vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 C 2/79 -, a.a.O., 28.2.1974 - I A 111/72 -, a.a.O.; Tillmans/Ganser, a.a.O.; Nolden, a.a.O.).

    Ebenso erschiene bei Berücksichtigung der in § 11 Abs. 3 KAG vorgenommenen Abstufungen die Festlegung eines sogenannten Gemeindeanteils in Höhe von 40% (§ 5 FBS) unbedenklich (vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 C 2/79 -,.

  • VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 327/90

    Erfolgreiche Klage gegen die Beitragsheranziehung wegen eines Feldwegeausbaus;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Diesen Konsens hätte der Kläger als Inhaber eines Eigenjagdbezirks ebenso wie der Kläger des Parallelverfahrens 5 UE 327/90 aufgekündigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte des Parallelverfahrens ... (5 UE 327/90), der Akte des früheren Verfahrens VG Kassel ... sowie der einschlägigen Behördenakte (ein gehefteter Vorgang) und einen Katasterplan verwiesen; diese Unterlagen sind sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1981 - 6 A 64/80
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Anders als z.B. - nach der Rechtsprechung des OVG Koblenz - in Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Koblenz, 28.7.1981 - 6 A 64/80 -, KStZ 1982, 15) gibt es jedoch in Hessen keine gesetzliche Grundlage für eine auf den gesamten Feldwegebestand bezogene Beitragserhebung.

    Wenn dabei auch eine unterschiedliche Behandlung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht zwingend geboten ist (vgl. die in OVG Rheinland-Pfalz, 28.7.1981 - 6 A 64/80 -, a.a.O. dargelegten Bedenken), so ließe sich eine Beitragsfestsetzung, die nach diesen Kriterien differenziert, möglicherweise mit dem sich aus dem geringeren Umfang der notwendigen Pflegemaßnahmen im Regelfall ergebenden Unterschied im Nutzungsvorteil begründen, denn die zu erwartende Inanspruchnahme eines Wirtschaftsweges richtet sich in erster Linie nach der Größe und der Bewirtschaftungsmöglichkeit des Grundstücks.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1974 - I A 111/72
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Der Einrichtungsbegriff bei gemeindeeigenen Wegen in der Feldgemarkung entspricht vielmehr dem Einrichtungsbegriff, wie er auch sonst bei der Abrechnung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen) gilt (zur entsprechenden Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 c 2/79 -, KStZ 1981, 89 = DVBl. 1980, 760, 28.2.1974 - I A 111/72 -, OVGE 30, 387; OVG Münster, 1.6.1977 - II A 1475/75 -, OVGE 32, 30; Tillmans/Ganser, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1974, S. 221; Nolden, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1975, 45).

    Keinen Bedenken dürfte - ausgehend von der nach dem hessischen KAG nur zulässigen Einzelabrechnung bei Feldwegen - eine Regelung begegnen, die - wie es die Beklagte getan hat - als Verteilungsmaßstab den reinen Grundflächenmaßstab vorsieht (vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 C 2/79 -, a.a.O., 28.2.1974 - I A 111/72 -, a.a.O.; Tillmans/Ganser, a.a.O.; Nolden, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.1977 - II A 1475/75
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Der Einrichtungsbegriff bei gemeindeeigenen Wegen in der Feldgemarkung entspricht vielmehr dem Einrichtungsbegriff, wie er auch sonst bei der Abrechnung von Verkehrsanlagen (Straßen, Wegen und Plätzen) gilt (zur entsprechenden Rechtslage in anderen Bundesländern vgl. OVG Lüneburg, 27.2.1980 - 9 c 2/79 -, KStZ 1981, 89 = DVBl. 1980, 760, 28.2.1974 - I A 111/72 -, OVGE 30, 387; OVG Münster, 1.6.1977 - II A 1475/75 -, OVGE 32, 30; Tillmans/Ganser, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1974, S. 221; Nolden, Beiträge nach dem KAG NW für den Neu- und Ausbau von Wirtschaftswegen, KStZ 1975, 45).
  • VGH Hessen, 10.10.1984 - V OE 101/82
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Danach ist als beitragsfähige öffentliche Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG jeweils die einzelne Straße, der einzelne Weg oder der einzelne Platz anzusehen (vgl. VGH Kassel, 10.10.1984 - V OE 101/82 -, NVwZ 1985, 365 = GemHH 1986, 18).
  • VGH Hessen, 31.05.1979 - V OE 19/78
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Ausgehend von dem bisherigen Verständnis des Senats, wonach auch bei Straßen, Wegen und Plätzen § 11 Abs. 1 KAG die Ermächtigungsgrundlage für die Beitragserhebung bildet und § 11 Abs. 3 KAG lediglich klarstellende Funktion dahin zukommt, daß die vorausgesetzte Ermächtigung in § 11 Abs. 1 KAG wegen des Vorrangs des bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrechts nicht auch die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen umfaßt, sondern hier nur für Maßnahmen der Erweiterung und Erneuerung gelten kann (vgl. Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 824 unter Hinweis auf Hess. VGH, 31.5.1979 - V OE 19/78 -, ESVGH 29, 238 = HSGZ 1980, 22; a.A. Ermel, Gesetz über kommunale Abgaben in Hessen, 2. Aufl. 1978, § 11 Erl. 52: § 11 Abs. 3 besondere Rechtsgrundlage), bestünden keine Bedenken, bei solchen Gemarkungswegen wie den hier streitigen auch die erstmalige Herstellung als beitragsfähige Maßnahme anzusehen.
  • VGH Hessen, 06.11.1986 - 5 TH 725/84
    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.1994 - 5 UE 328/90
    Daß auch dann, wenn man das Gesamtwegenetz als eine Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 KAG ansieht, die für leitungsgebundene Einrichtungen geltenden Grundsätze nicht ohne weiteres übertragen werden können, räumt das Verwaltungsgericht ein, wenn es z.B. auch die abschnittsweise Erneuerung des jeweiligen Wegesystems in den einzelnen Gemarkungen - hier insgesamt "nur" 19 km der Wege in allen Gemarkungen zusammen - als beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 11 KAG in Verbindung mit § 1 FBS ansieht und die vom Senat für leitungsgebundene Einrichtungen aufgestellten Anforderungen an den Umfang einer Erneuerung (mindestens 50%, vgl. Hess. VGH, 2.12.1993 - 5 UE 2405/87 -, 6.11.1986 - 5 TH 725/84 -, HSGZ 1987, 76), um die Beitragspflicht auslösen zu können, nach Sinn und Zweck der öffentlichen Einrichtung "Gemarkungswegenetz" für nicht anwendbar erklärt (Seite 7/8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2003 - 1 M 170/03

    Anbaustraße, Außenbereichsstraße, örtliche Ausbaugepflogenheiten, natürliche

    Dies entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des VGH Kassel (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1994 - 5 UE 327/90 - und 5 UE 328/90) - und des OVG Lüneburg (vgl. 27. Februar 1980 - 9 C 2/79 - vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, 6. Aufl., § 28 Rn. 3, zu so genannten Wirtschaftswegen; ferner OVG Münster, vom 19. Januar 1998 - 15 A 2989/95 -, für die Erstellung eines Radweges im Außenbereich).
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